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KFZ-Versicherung vergleichen

Versicherungsvergleiche:
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Sparen Sie bis zu 500,- Euro im Jahr durch den Wechsel zu einer günstigeren KFZ-Versicherung!

KFZ-Versicherung vergleichen

Kurzanleitung:

Hier finden Sie die Anleitung, wie der unter dem Reiter Rechner angebotene KFZ-Vergleichsrechner bedient wird.
Schritt 1 von 7

Die Suche nach der günstigsten Autoversicherung fängt natürlich mit der Angabe Ihres Wagens an. Darum müssen Sie zunächst auswählen, ob Sie Ihr Fahrzeug (ausschließlich PKW-Zulassung) mit oder ohne KFZ-Schein suchen wollen.

Fahrzeugsuche mit KFZ-Schein

Bei der Fahrzeugsuche mit KFZ-Schein wird der Herstellerschlüssel und der Typschlüssel benötigt. Diese beiden Schlüsselnummern finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein oder im Fahrzeugbrief. Unter dem Begriff "Schlüsselnummer zu 2" finden Sie den Herstellerschlüssel. Unter dem Begriff "Schlüsselnummer zu 3" finden Sie den Typschlüssel. Als Typschlüssel dienen hierbei jedoch lediglich die ersten 3 Ziffern.

Für Neuzulassungen ab dem 01.10.2005 gibt es die "Zulassungspapiere Teil 1". In diesem Fall finden Sie den Herstellerschlüssel unter dem Punkt 2.1 und den Typschlüssel unter dem Punkt 2.2 (auch hier werden wieder nur die ersten 3 Ziffern des Typschlüssels benötigt).

Zur besseren Orientierung können Sie sich in der Eingabemaske das passende Bild anzeigen lassen, je nachdem, ob Ihr Wagen vor oder nach dem 01.10.2005 erstmalig zugelassen wurde.

Als Nächstes müssen Sie nun die Postleitzahl des aktuellen Fahrzeughalters angeben. Anhand dieser PLZ wird die Regionalklasse ermittelt.

Als letzten Punkt auf dieser Seite müssen Sie jetzt nur noch Ihren Zulassungsbezirk auswählen. Das ist die Region (Stadt oder Land), in der Ihr Wagen zugelassen ist, bzw. zugelassen werden soll. Dazu wurde die Auswahltabelle nach Ortskennzeichen sortiert.

Fahrzeugsuche ohne KFZ-Schein

Wenn Sie Ihr Fahrzeug ohne KFZ-Schein suchen wollen, werden die folgenden Informationen benötigt:

Hersteller/Fabrikat: Hier können Sie den Hersteller Ihres Autos aus einer Liste auswählen, z.B. "Opel".

Modell: Hier können Sie Ihr Automodell aus einer Liste auswählen, z.B. "Astra".

Kraftstoff: Welchen Sprit müssen Sie tanken? Zum Beispiel "Diesel".

Fahrzeugkategorie: Hier wählen Sie die Kategorie Ihres Fahrzeugs aus, z.B. "Cabrio"

Leistung: Hier wählen Sie die Leistung Ihres Fahrzeugs in PS bzw. kW aus. Wenn es keine Alternativen gibt, wird dieses Feld vom System automatisch ausgefüllt.

Nachdem Sie diese Punkte ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Auswahl der vom System ermittelten Fahrzeuge. Für eine genaue Vergleichsberechnung ist es wichtig, dass Sie hier Ihren richtigen Fahrzeugtyp auswählen.

Abschließend geben Sie noch den Postleitzahlbezirk des Fahrzeughalters, sowie den Zulassungsbezirk ein, klicken auf "weiter" und gelangen somit zu ...

Schritt 2 von 7

Auf dieser Seite müssen Sie als erstes Ihr amtliches Kennzeichen (Nummernschild), sowie den Fahrzeugneuwert eintragen. Wenn Sie den genauen Neuwert nicht kennen, können Sie hier auch eine ungefähre Schätzung eintragen. Um Ihnen die Auswahl etwas zu erleichtern, können Sie in der Abfragemaske auch auf "Neuwertsuche" klicken, um den Neuwert Ihres Fahrzeugs zu erhalten.

Im nächsten Punkt müssen Sie erneut schätzen, und zwar, wie viel Ihr Wagen zum heutigen Zeitpunkt Ihrer Meinung nach noch Wert ist.

Als Nächstes geben Sie an, ob der Wagen eigenfinanziert wurde, oder ob er mit einem Kredit oder im Leasing erworben wurde.

Bei der Abfrage, auf wen das Fahrzeug zugelassen wurde, geben Sie den Fahrzeughalter an, der im Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief eingetragen ist. Meist ist der Fahrzeughalter auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer. Es kann aber auch sein, dass der Fahrzeughalter der Ehepartner, Lebenspartner oder eine sonstige Person ist.

Bei der Frage, ob Ihr Wagen eine elektronische Wegfahrsperre hat, hilft erneut ein Blick in den Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief. In der Regel sind alle PKW ab Baujahr 1995 mit einer anerkannten elektronischen Wegfahrsperre ausgestattet. Ein Lenkradschloss zählt jedoch nicht als elektronische Wegfahrsperre. Warum diese Frage wichtig ist? Das ist ganz einfach, denn wenn Ihr Wagen keine elektronische Wegfahrsperre hat, werden im Falle eines Totaldiebstahls in der Kasko 10% von der Leistung abgezogen.

Die Frage, ob es sich bei dem Wagen um einen Zweitwagen handelt, kann Ihnen ebenfalls bares Geld sparen. Denn einige Versicherungen bieten für einen Zweitwagen günstigere Tarife an, als für den Hauptwagen.

Weiteres Geld sparen können Sie bei der Frage, ob Sie Erstbesitzer sind. Denn viele Versicherer gewähren Nachlässe, wenn der Versicherte den Wagen als Erstbesitzer erworben hat. Doch Vorsicht: Wer hier falsche Angaben macht, kann eine saftige Vertragsstrafe aufgebrummt bekommen!

Das Datum der Erstzulassung finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein bzw. in den Zulassungspapieren Teil 1. Ausschlaggebend sind hier Monat und Jahr. Wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt, tragen Sie hier bitte den voraussichtlichen Zulassungstermin ein.

Im Gegensatz zur Erstzulassung für Ihr Fahrzeug tragen Sie im nächsten Feld ein, wann das Fahrzeug auf Sie oder den Fahrzeughalter erstmalig zugelassen wurde.

Bei "Fahrzeugnutzung" geben Sie an, ob Sie Ihren Wagen privat oder gewerblich nutzen. Fahrten von und zur Arbeitsstelle gelten dabei als private Nutzung.

Bei der Frage, ob Sie ausschließlich in EU-Ländern, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz fahren, sollten Sie auch an Ihre Urlaubsfahrten denken, die möglicherweise in andere Länder gehen. Eine Falschangabe könnte zum Versicherungsverlust in den entsprechenden Ländern führen. Wer aber keine größeren Urlaubsfahrten in exotische Länder plant, kann hier mit gutem Gewissen "Ja" ankreuzen und ggf. weitere Rabatte erhalten.

Ein Klick auf "weiter" bringt Sie nun zu ....

Schritt 3 von 7

Die Fragen nach Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand usw. sind so banal, dass wir uns und Ihnen eine ausführliche Erläuterung an dieser Stelle ersparen möchten. Interessant wird es wieder etwas weiter unten, bei der Frage, ob Sie eine juristische Person sind.

Diese Frage dürfen Sie nur dann mit "ja" beantworten, wenn Sie den Wagen in einer Firma wie z.B. einer GmbH, AG etc. anmelden möchten. Der kleine Handwerks-Betrieb zählt nicht zu den juristischen Personen. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie den Wagen auf eine juristische Person zulassen, dann ist dies normalerweise auch nicht der Fall - denn sonst wüssten Sie ja, was mit juristische Person gemeint ist. Privatpersonen müssen hier also immer "Nein" ankreuzen.

Die Frage, ob Sie Vorsteuerabzugsberechtigt sind, können ebenfalls nur Gewerbetreibende, Freiberufler usw. mit "Ja" beantworten - sofern sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen und sich vom Vorsteuerabzug befreien ließen. Privatpersonen sind in der Regel nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.

Die Frage zur "Teilnahme am begleiteten Fahren" ist für Sie dann mit "Ja" zu beantworten, wenn Sie Ihren Nachwuchs mit 17 Jahren unter Begleitung einer erwachsenen Begleitperson Auto fahren lassen. Diesbezüglich gibt es in Deutschland zur Zeit einen Modellversuch.

Bei der Frage "Zugriff auf weiteres Fahrzeug" geben Sie bitte an, ob Sie noch weitere Fahrzeuge fahren.

Abschließend müssen Sie noch die Frage beantworten, wer das Fahrzeug fahren wird. Nur der Versicherungsnehmer, oder auch (Ehe)Partner, Kind(er), usw.

Und damit wäre auch Teil 3 erledigt. Ein Klick auf "weiter" bringt Sie zu....

Teil 4 von 7

Auf dieser Seite müssen Sie Angaben zum gewünschten Versicherungsbeginn und zu eventuellen Vorversicherungen machen. In der unteren Hälfte auf dieser Seite müssen Sie noch ein paar Angaben zu Ihrer SF-Klasse (Schadensfreiheitsklasse) machen. Angaben hierzu finden Sie in Ihrer letzten Beitragsrechnung.

Ein Klick auf "weiter" bringt Sie zu...

Schritt 5 von 7

Hier geben Sie an, wie viel Kilometer Sie ungefähr jährlich fahren werden, ob Sie Ihr Fahrzeug Nachts auf der Straße oder in einer Garage parken, sowie ein paar weitere Fragen, die allesamt selbsterklärend sind. Somit können wir gleich weitermachen mit....

Schritt 6 von 7

Auch dieser Punkt ist schnell abgehakt. Denn hier müssen Sie lediglich Ihren Namen und Ihre Anschrift eintragen - an dieser Stelle sei noch einmal besonders darauf hingewiesen, dass Ihnen für diesen Service keine Kosten entstehen. Sie gehen keinerlei vertragliche Verpflichtung ein. Jetzt sind wir eigentlich auch schon fertig. Denn bei....

Schritt 7 von 7

...finden Sie bereits eine Übersicht individuell anhand Ihrer Vorgaben errechneter Tarife. Vergleichen Sie und sparen Sie!

Bitte Hier klicken, um den Tarifrechner zu starten.

 

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