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Riester-Rente
Bei der Riester-Rente gibt es lukrative Förderungen vom Staat, mit denen man eine private Altersvorsorge aufbauen kann.
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Riester-Rente
Kurzanleitung:
In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Riester-Rente funktioniert und welche Vor- und Nachteile sie hat.
Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine in Deutschland staatlich geförderte, private Rente. Der Name "Riester-Rente" leitet sich von Walter Riester ab, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Förderung für die freiwillige Altersvorsorge vorschlug.
Wer kann die Riester-Zulage beantragen?
(Quelle: Wikipedia)
Einen Anspruch auf die so genannte Altersvorsorgezulage haben zur Zeit folgende Personen:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
- rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker oder Künstler)
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Kindererziehende, jedoch maximal für die ersten drei Lebensjahre jeden Kindes)
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Bezieher von Krankengeld
- ALG-II-Empfänger (im Volksmund auch "Hartz IV Empfänger" genannt
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z.B. Pflege von Angehörigen im Haushalt)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit, wenn der Arbeitgeberbeitrag frewillig auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, wenn diese zuvor pflichtversichert waren
- Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird
- Amtsträger
- Ehepartner aller Zulagenberechtigten
- vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen.
Folgende Personen erhalten keine Riester-Zulage:
(Quelle: Wikipedia)
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
- Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (z. B. Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Architekten)
- geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken
- Altersrentner,
- Bezieher einer Rente wegen teilweise verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit
- Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Die Riester Rente ist eine Form der Altersvorsorge. Wer jährlich einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens in einen Riester-Vertrag investiert, erhält attraktive staatliche Zulagen in festgelegter Höhe. Mit diesen Zulagen gefördert, werden sowohl private Rentenversicherungen, wie auch Rentenversicherungsfonds, Banksparpläne, Bausparverträge und Aktienfonds. Voraussetzung für die Förderung ist die Zertifizierung der Anbieter. Die Zertifizierung erfolgt durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) und ist durch eine Zertifizierungsnummer erkenntlich. Vor der Erteilung der Zertifizierung überprüft die BaFin ob der entsprechende Vertrag auch alle Merkmale eines Riester-Vertrages aufweist.
Wer ist berechtigt und wie hoch sind die Zulagen?
Zur Riester-Förderung berechtigt ist jeder rentenversicherungspflichtige Bürger, also jeder, der Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Das bedeutet auch, das Bezieher von Pensionen berechtigt sind, Rentner leider nicht, weil Rentner keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr zahlen. Auch Ehepartner dieses Personenkreises haben Anspruch auf die Förderung, Kindererziehungszeiten zählen bei der Riester Förderung mit. Die Zulagen betragen im Jahr 2008: Grundzulage 154,00 Euro, Kinderzulage pro Kind 185,00 Euro (für Kinder, die im Jahr 2008 geboren wurden, erhält man 300,00 Euro pro Kind) und ein Bonus für junge Menschen unter 25 Jahren. Wenn man einen Riester-Vertrag abschließt erhält man momentan einen einmaligen Bonus von 200,00 Euro.
Welche Mindestbeiträge müssen eingezahlt werden um die Zulagen zu erhalten?
Der Mindestbeitrag beläuft sich 2008 auf 4 % des Einkommens, mindestens 60,00 Euro. Das bedeutet, dass auch Bezieher von ganz geringen Einkommen in den Genuss der vollen Förderung kommen.
Hat man durch einen Riester-Vertrag Steuervorteile?
Ja, die Beiträge bis zur Höhe von 2.100,00 Euro kann man als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, da die Beiträge ja vom Nettolohn (bereits versteuert) gezahlt wurden. Von der Steuerersparnis werden jedoch die erhaltenen Zulagen wieder abgezogen. Bei Steuerpflichtigen mit einem hohen Steuersatz kann es sich also lohnen mehr als den Mindestbetrag einzuzahlen und so die Einkommensteuer zu senken.
Welche Besonderheiten gibt es beim "Wohn-Riestern"?
Beim "Wohn-Riestern" hat man seit dem Wegfall der Eigenheimzulage die Möglichkeit, das eingezahlte Geld in eine Immobilie zu investieren. Dazu wird beim Vertragspartner ein Wohnförderkonto angelegt, auf dem die erzielten Zulagen und Einzahlungen festgehalten werden. Beim Ablauf des Vertrages kann man wählen, ob man einmalig 70 % des Betrages versteuern möchte oder eine Versteuerung über einen Zeitraum von 17-25 Jahren vorzieht. Zugrunde gelegt wird immer der individuelle Steuersatz. Bei einem Verkauf der Immobilie müssen die Zulagen zurückgezahlt werden, es sei denn das Geld wird in ein neues Eigenheim oder in einen anderen Riester-Vertrag investiert.
Unter welchen Voraussetzungen entfallen Steuervergünstigungen, wann müssen Zulagen wieder zurückgezahlt werden?
Wer sich den Vertrag vorzeitig auszahlen lässt, muss die Zulagen zurückzahlen und den Betrag versteuern. Durch die Abschlussgebühren und Kosten des Vertrages erhält man in den meisten Fällen dann aber viel weniger zurück, als eingezahlt wurde.
Kann eine Riester-Rente vererbt werden, wenn ja an wen und wie lange?
Im Todesfall können die Erben sich das angesparte Kapital auszahlen lassen, auch sie müssen jedoch die Zulagen zurückzahlen und den Betrag versteuern. Lediglich der Ehepartner hat die Möglichkeit den Vertrag ohne Verluste auf seinen eigenen Vertrag übertragen zu lassen.
Kann man die Riester-Rente aussetzen, wenn ja, wie lange?
Bevor man eine Kündigung des Vertrages mit unter Umständen hohen Verlusten denkt, ist es oft sinnvoller, die Zahlung des Beitrages auszusetzen oder den Vertrag zu ändern um eine geringere Belastung zu erreichen. Das ist durchaus machbar und die meisten Anbieter bieten eine solche Lösung an. Die Zulagen werden dann beim Ruhen des Vertrages nicht gezahlt, bzw. nur anteilig gezahlt. Eine Frist ist hier nicht festgesetzt.
Wie wird die Zulage beantragt?
Anfang des Jahres erhält man von seinem Anbieter die Papiere zugeschickt, die man dann für das vergangene Jahr ausfüllen und zurückschicken muss. Bisher musste die Zulage jedes Jahr beantragt werden, mittlerweile kann man auch einen Dauerantrag stellen. Bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse (beispielsweise die Geburt eines weiteren Kindes), muss man diesen jedoch neu erstellen, damit man die vollen Zulagen erhält. Wer bis zum 31.12. eines Jahres den Vertrag abschließt und einzahlt, kann noch für dieses Jahr einen Antrag stellen.
Kann man einen Riester-Vertrag kündigen?
Ja das kann man, aber man sollte überlegen ob das sinnvoll ist. Aus einem Banksparplan auszusteigen ist mit einer relativ niedrigen Gebühr verbunden, bei einem Fondssparplan wird es schon schwieriger. Da macht man unter Umständen Verluste, weil diese sehr langfristig angelegt sind und das Risiko hhher ist. Bei einer Rentenversicherung hat man mit Verlusten zu rechnen, die sich aus den Kosten und der Abschlussgebühr ergeben. Außerdem müssen bei einer vorzeitigen Auszahlung immer die Zulagen zurückgezahlt werden und der Betrag muss versteuert werden. Ein Ruhen des Vertrages ist oft deutlich günstiger.
Wie sicher sind die eingezahlten Beiträge?
Im schlimmsten Fall erwirtschaftet man keine Zinsen. Das eingezahlte Kapital wird wieder ausgezahlt, das ist garantiert. Wie viel Zinsen und Überschussbeteiligung man erhält ist abhängig von den Verträgen und der wirtschaftlichen Situation. Außerdem ist dieses von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Da sollte man vor Vertragsabschluss die Konditionen und Angebote vergleichen.
Ist ein Riester Vertrag für jeden sinnvoll?
Im Prinzip ja. Warum sollte man auf die Zulagen verzichten. Ob der Riester-Vertrag in Form einer Rentenversicherung für jeden sinnvoll ist, ist die Frage. Ältere Menschen müssten erhebliche Summen einzahlen, um eine einigermaßen hohe monatliche Rente ausgezahlt zu bekommen. Für Interessierte ab 45 oder 50 Jahren ist sicherlich eine andere Form der Riester-Verträge, z.B. der Banksparplan sinnvoller.
Kann man bei Rentenbeginn auch das Kapital entnehmen?
Bei Ablauf einer Rentenversicherung hat man die Möglichkeit, sich bis zu 30 % des eingezahlten Kapitals in einer Summe auszahlen zu lassen. Dieser Betrag ist dann allerdings voll steuerpflichtig. In den meisten Füllen lohnt sich das nicht. Aber auch die Rentenzahlungen sind steuerpflichtig. Die Höhe der darauf entfallenden Steuer ist natürlich abhängig vom jeweiligen Steuersatz. Dieser ergibt sich aus den gesamten Einkünften.
Hinweis: Calculino.com ist weder Versicherungsvermittler, noch Steuerberater. Die hier veröffentlichten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, erheben jedoch nicht den Anspruch einer steuerrechtlichen oder versicherungsrechtlichen Beratung. Bei Bedarf an einer offiziellen Beratung kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater oder Finanzberater.
(Stand: Juni 2009 - Einige Informationen können inzwischen überholt sein)